DemoVorabfassung zur Erprobung. Bitte verwenden Sie ausschließlich Beispieldaten.
Schritt 1 von 2
Zugang zur Fallaufnahme
Zuerst brauchen wir nur drei Angaben. Damit prüft die Kanzlei, ob sie Ihr Anliegen annehmen darf. Danach erhalten Sie einen persönlichen Zugangslink per E-Mail – ohne Konto und ohne Passwort.
Diese Unterlagen brauchen wir
Legen Sie sie schon einmal bereit. Sie laden sie erst im nächsten Schritt hoch, einzeln und jeweils einer Kategorie zugeordnet.
Erforderlich
Ohne diese Unterlagen lässt sich der Fall nicht einreichen.
- Unfallbericht / eigene SchilderungIhre eigene Darstellung des Hergangs. Falls Sie am Unfallort einen Bericht ausgefüllt haben, dieser; sonst genügt Ihre Schilderung im Formular.
- Kfz-Gutachten oder KostenvoranschlagDer Nachweis, wie hoch der Fahrzeugschaden ist. Ohne diesen Betrag lässt sich gegenüber der Versicherung nichts beziffern.
- Angaben zur gegnerischen VersicherungEin Schreiben, aus dem die Haftpflichtversicherung der Gegenseite und die Schadennummer hervorgehen — etwa der Unfallbericht oder Post dieser Versicherung. Nicht Ihre eigene Versicherung.
- PrüfungsvollmachtDie erste Vollmacht gilt ausschließlich für die Prüfung der eingereichten Unterlagen.
Nur wenn es Sie betrifft
Diese werden erst verlangt, wenn Sie die betreffende Schadenposition beziffern.
- SachverständigenrechnungNur nötig, wenn Sie Sachverständigenkosten geltend machen.
- MietwagenrechnungNur nötig, wenn Sie Mietwagenkosten geltend machen.
- AbschlepprechnungNur nötig, wenn Sie Abschleppkosten geltend machen.
- Ärztliche UnterlagenNur nötig, wenn Sie verletzt wurden: Attest, Arztbericht oder Entlassungsbrief.
- Verdienstausfall / EinkommensnachweiseNur nötig, wenn Sie Verdienstausfall geltend machen: Lohnabrechnungen vor und nach dem Unfall.
- Weitere Rechnungen und KostenbelegeBelege für Anschaffungen oder Leistungen, die durch den Unfall nutzlos geworden sind — etwa die Rechnung einer kurz zuvor durchgeführten Lackierung, Inspektion oder neuer Reifen. Ohne Rechnung mit Datum lässt sich diese Position nicht geltend machen.
Hilfreich, aber nicht nötig
Fehlen sie, geht es trotzdem weiter. Sie ersparen später Rückfragen.
- Polizeiliche UnterlagenFalls die Polizei aufgenommen hat: das Protokoll oder die Vorgangsnummer. Das erspart später eine Akteneinsicht.
- Lichtbildausweis / IdentitätsnachweisEin gut lesbares Foto oder ein Scan von Personalausweis oder Reisepass zur Zuordnung der Stammdaten.
- Unfall- und SchadensfotosFotos von Fahrzeugen, Endstellung und Unfallstelle. Sie sind oft das Einzige, was die Endstellung noch belegt.
- ReparaturrechnungNur wenn bereits repariert wurde. Sonst genügen Gutachten oder Kostenvoranschlag.
- Reparaturbestätigung / WerkstattunterlagenBelegt, dass und wie repariert wurde. Für den Nutzungsausfall oft entscheidend.
- Fahrzeugschein / FahrzeugunterlagenZeigt Halter, Erstzulassung und Fahrzeugdaten. Für Wertminderung und Nutzungsausfall hilfreich.
- ZeugenangabenName und Erreichbarkeit von Personen, die den Unfall gesehen haben.
- Regulierungsschreiben der VersicherungFalls die Versicherung schon geantwortet hat. Daraus wird ausgelesen, welche Positionen sie anerkennt und welche nicht.
- Eigene RechtsschutzversicherungIhre eigene Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschein oder Nummer. Wird für eine Deckungsanfrage gebraucht — nicht zu verwechseln mit der Versicherung der Gegenseite.
- Sonstiger SchriftverkehrBriefe oder E-Mails, die Sie zu diesem Unfall bereits erhalten oder geschrieben haben.
- Briefumschlag / ZustellnachweisDer Umschlag, ein Einwurfbeleg oder eine Empfangsbestätigung belegt, wann das Schreiben zugegangen ist — der Tag, von dem die Frist läuft.
- Sonstige Unterlage zum VorgangAlles, was zum Vorgang gehört und in keine der übrigen Kategorien passt.